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WOHNEN UND LEBEN IN OLDENDORF

2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Neubaupläne der Gemeinde wie folgt zu strukturieren:
 

B14
Hier sollte generationenübergreifendes Wohnen ermöglicht werden. Zu diesem Zweck sollten mehrerer große Gebäudekomplexe mit bis zu zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss von einem Partner gebaut werden.
 

B 15
Um der starken Nachfrage nach Einfamilienhäusern zu begegnen, sollte auf der Fläche westlich Dorfstraße/Dreschkamp zwischen Kaiserberg im Süden und Industrieweg im Norden ein weiteres Neubaugebiet für Einfamilienhäuser geplant werden.
Inzwischen hat die Gemeindevertretung in Abstimmung mit dem Bauamt unserer Amtsverwaltung alle Argumente pro und contra zu unseren wohnbaulichen Entwicklungsplänen besprochen und am 25. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
 

siehe: PDF „Präsentation der Amtsverwaltung“
 

  1. Die Gemeinde hält an dem wohnbaulichen Entwicklungsziel „Schaffung von barrierearmen Mehrfamilienhausbebauung“ fest.

  2. Im Bebauungsplan B14 sollen 8 Einfamilienhäuser (ein Vollgeschoss und ein zus. Dachgeschoss) entstehen.

  3. Dieser Wohnraum soll im Bebauungsplan 15 entstehen. Die Baukörper sollen maximal zwei Vollgeschosse oder ein Vollgeschoss mit einem Staffelgeschoss haben.

  4. Insgesamt sollen 3 Baukörper mit je max. 8 Wohnungen entstehen.

  5. Mindestens zwei Drittel der so entstanden Wohnungen sollen als Mietwohngen vermarktet werden.

  6. Der Bebauungsplan 15 soll auf Basis des städtebaulichen Vorentwurfs V3 weitergeplant werden.
     

siehe: PDF „3. Städtebaulicher Entwurf Nr.3 B15 Oldendorf“
 

Die notwendigen Planungsgelder wurden bewilligt und die Detailplanung kann nun beginnen. Das jetzt vorliegende Konzept ist sozialverträglich und wird ökologisch sinnvoll geplant werde.